In der Hinserie des Spielbetriebes des Kreises Göttingen-Osterode kam es erneut zu Gewaltausbrüchen gegenüber Gegenspielern und vereinzelt sogar gegen Schiedsrichter. Das Sportgericht hat nun einige der Urteile in diesen Fällen bekannt gegeben. Wir veröffentlichen die Urteile, wurden aber vom Sportgericht gebeten, keine Namen zu veröffentlichen. Hier die Urteile:

Urteil 12

Im A-Jugend-Kreisliga-Spiel zwischen der der SG Werratal und der JSG Göttingen (SVG Göttingen und RSV Göttingen) am 20. September wurde ein Spieler der JSG Göttingen gegenüber seinem Gegenspieler und anschließend gegenüber dem Schiedsrichter gewalttätig. Der Spielabbruch war die Folge. Der Spieler erhielt eine Sperre von einem Jahr bis zum 20. September 2020. Die Strafe von 50 Euro, die Verfahrenskosten und die 0:5-Niederlage hat die JSG zudem zu tragen. 

Urteil 13

Im Spiel der 2. Kreisklasse Nord zwischen dem SV Bilshausen II und dem FC Vatan Herzberg am 20. Oktober wurde ein Spieler der Gäste gegenüber dem Schiedsrichter gewalttätig. Der Spieler wurde für ein Jahr bis zum 21. Oktober 2020 gesperrt. Zudem stellt das Sportgericht beim Präsidium des Niedersächsischen Fußballverband den Antrag, diesen Spieler dauerhaft aus dem Verband auszuschließen. Auch hier trägt der bestrafte Verein Vatan die Verfahrenskosten und die Strafe von 100 Euro. Zudem wurde das Spiel mit einem 5:0-Sieg für den SV Bilshausen II gewertet.

Urteil 15

Im Spiel der Kreisliga zwischen dem SC Rosdorf und dem TSV Groß Schneen am 3. November konnte sich ein Spieler der Gastgeber nicht beherrschen und beleidigte den Schiedsrichter in Tatmehrheit mit Tätlichkeit am Unparteiischen. Der Spieler wurde ein halbes Jahr bis zum 17. Mai 2020 gesperrt sowie mit einer Geldstrafe von 100 Euro belegt. Er muss auch die Verfahrenskosten tragen.

Urteil 16

Ein Spieler der SG Niedernjesa wurde im Spiel der 1. Kreisklasse Süd am 3. November beim VFB Sattenhausen ebenfalls gegenüber dem Schiedsrichter tätlich. Er bleibt bis zum 3. April 2020 gesperrt. Er muss auch die Verfahrenskosten und die 100 Euro Strafe bezahlen.

Urteil 17

Ebenfalls aus der 1. Kreisklasse Süd stammt der Vorfall am 3. November, als ein Spieler des NK Croatia Göttingen in der Partie gegen den Bovender SV II gegenüber dem Schiedsrichter durch eine Tätlichkeit auffiel. Auch dieser Spieler wurde für die Dauer eines halben Jahres bis zum 3. Mai 2020 gesperrt. Er muss ebenfalls die Verfahrenskosten tragen und die Strafe von 100 Euro bezahlen.

Dich interessiert diese Liga? Dann hinterlass deine emotionale Bewertung bei Facebook!