Das könnte für Vereine wie GW Hagenberg oder SC Hainberg die Hoffnung sein. Dort fühlen sich Anwohner durch die Sporttreibenden in ihrer Ruhe gestört, so dass sich die Vereine bei der Erfüllung ihrer gesellschaftspolitischen Aufgaben stark einschränken müssen. Diesem gesellschaftlich egoistischen Verhalten entgegen, wurden die Vereine jetzt gestärkt. Auch abends und am Wochenende muss es auf Sportplätzen nicht mehr leise zugehen. Der Bundestag hat eine entsprechende Lockerung der Lärmschutzverordnung beschlossen, der Bundesrat muss noch zustimmen.

Auf Sportplätzen ist künftig mehr Lärm erlaubt: Der Bundestag billigte eine Lockerung der Lärmschutzverordnung für Sportanlagen, mit der künftig ein höherer Geräuschpegel am Abend sowie in den Ruhezeiten an Sonn- und Feiertagen erlaubt sein wird. Die Koalition stimmte für die Neuerung, die Opposition enthielt sich. Die Richtwerte für die abendlichen Ruhezeiten sowie für die an Sonn- und Feiertagen zwischen 13.00 und 15.00 Uhr geltenden Ruhezeiten werden dafür um fünf Dezibel erhöht. Damit gelten für diese Zeiten die gleichen Richtwerte wie bisher tagsüber außerhalb der Ruhezeiten. Unverändert bleiben die morgendlichen Ruhezeiten.

Bundesumweltministerin Barbara Hendricks verwies darauf, dass es wegen der immer dichteren Bebauung in Ballungszentren zunehmende Nachbarschaftskonflikte um Sportveranstaltungen gebe. Der Breiten- und Freizeitsport müsse aber weiterhin seinen Platz in den Städten haben. Deshalb sei die Anpassung der Lärmschutzverordnung erforderlich. Bevor sie in Kraft tritt, muss noch der Bundesrat zustimmen.

Quelle: Das Erste

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