Der LandesSportBund (LSB) Niedersachsen hat 2014 mit der ARAG-Sportversicherung eine Nichtmitgliederversicherung für Asylbewerber und Flüchtlinge abgeschlossen. Diese gilt zunächst weiter bis zum 22. November 2016. Flüchtlinge und Asylbewerber, die sich sportlich betätigen, haben Versicherungsschutz, auch wenn sie keine Vereinsmitglieder sind. 

Er gilt für Erwachsene, Kinder und Jugendliche. Versicherungsschutz besteht in vollem Umfang der Unfall-, Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung des aktuellen Sportversicherungsvertrages u.a. bei der aktiven Sportausübung im Verein oder der Teilnahme an geselligen Veranstaltungen. Der Versicherungsschutz besteht auch bei der Ausführung von gemeinnützigen Arbeiten und als Helfer bei Veranstaltungen in Sportvereinen und weiteren Organisationen des LSB. Weitere Informationen gibt es beim LSB durch Sabine Tönnies unter der E-Mail-Adresse stoennies@lsb-niedersachsen.de.