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Die Vereine SVG Göttingen, FC Grone und SC Hainberg haben im Sommer offiziell kritisiert, dass der 1. SC Göttingen 05 Kinder im Basisbereich (Kinder Jahrgang 2007 bis 2012 ) von verschiedenen Clubs abgeworben hat und dabei illegale Methoden angewendet hat. Der 1. SC Göttingen 05 und die einzelnen Beschuldigten haben bekanntlich diese Vorwürfe bestritten und als „völlig haltlos“ zurückgewiesen. Daraufhin haben die o.g. Vereine gemeinsam mit dem Bonaforther SV am 23.08.2018 das Sportgericht angerufen und Beweise dafür vorgelegt, dass insgesamt 69 Kinder im Basisbereich von verschiedenen Vereinen aufgrund eines umfassenden Abwerbekonzepts zum 1. SC 05 gewechselt sind.
Pressemitteilung der Vereine SVG Göttingen, FC Grone und SC Hainberg
Im Sportgerichtsverfahren gegen den 1. SC 05 und dessen Mitarbeiter wurde beantragt die Beschuldigten wegen „unsportlichen Verhaltens“ entsprechend den Satzungen und Ordnungen des NFV zu belangen.
Eine Strafe kann das VSG dennoch nicht verhängen, weil nach § 15 Abs. 2 der RuVo Verstöße, die länger als einen Monat zurückliegen, nicht mehr verfolgt werden dürfen.
Auch die wahrheitswidrigen Stellungnahmen der Beschuldigten gegenüber dem NFV-Kreisvorstand und der Öffentlichkeit werden vom VSG nicht als unsportliches Verhalten gewertet. Die RuVo des NFV ist angelehnt an das deutsche Strafrecht und sieht daher vor, dass Beschuldigte von ihrer Wahrheitspflicht entbunden sind.