Die Vereine SVG Göttingen, FC Grone und SC Hainberg haben im Sommer offiziell kritisiert, dass der 1. SC Göttingen 05 Kinder im Basisbereich (Kinder Jahrgang 2007 bis 2012 ) von verschiedenen Clubs abgeworben hat und dabei illegale Methoden angewendet hat. Der 1. SC Göttingen 05 und die einzelnen Beschuldigten haben bekanntlich diese Vorwürfe bestritten und als „völlig haltlos“ zurückgewiesen. Daraufhin haben die o.g. Vereine gemeinsam mit dem Bonaforther SV am 23.08.2018 das Sportgericht angerufen und Beweise dafür vorgelegt, dass insgesamt 69 Kinder im Basisbereich von verschiedenen Vereinen aufgrund eines umfassenden Abwerbekonzepts zum 1. SC 05 gewechselt sind.

Pressemitteilung der Vereine SVG Göttingen, FC Grone und SC Hainberg

Im Sportgerichtsverfahren gegen den 1. SC 05 und dessen Mitarbeiter wurde beantragt die Beschuldigten wegen „unsportlichen Verhaltens“ entsprechend den Satzungen und Ordnungen des NFV zu belangen.

Am 29.11.2018 hat das Verbandssportgericht (VSG) im schriftlichen Verfahren eine Entscheidung getroffen. Die Entscheidung mit Begründung ist den beteiligten Vereinen am 13.12.2018 zugegangen.

Das VSG hat festgestellt, dass die erhobenen Vorwürfe begründet sind und dass das Verhalten der Beschuldigten nicht im Einklang mit dem Gebot des fairen Verhaltens gemäß § 3 Abs. 2 b) der Satzung zu bringen ist. Nach Ansicht des VSG haben die Beschuldigten die Grenzen einer grundsätzlich hinzunehmenden Abwerbung überschritten.

Eine Strafe kann das VSG dennoch nicht verhängen, weil nach § 15 Abs. 2 der RuVo Verstöße, die länger als einen Monat zurückliegen, nicht mehr verfolgt werden dürfen.
Auch die wahrheitswidrigen Stellungnahmen der Beschuldigten gegenüber dem NFV-Kreisvorstand und der Öffentlichkeit werden vom VSG nicht als unsportliches Verhalten gewertet. Die RuVo des NFV ist angelehnt an das deutsche Strafrecht und sieht daher vor, dass Beschuldigte von ihrer Wahrheitspflicht entbunden sind.

Neben der Anrufung des Sportgerichts ist auf Basis der Empfehlungen des DFB und des NFV ein freiwilliger „Fair-Play-Kodex“ entwickelt worden, dem alle Vereine beitreten können. Neben dem Verzicht auf Abwerbungen im Basisbereich vereinbaren die Vereine freiwillige Regelungen wie miteinander kommuniziert und umgegangen wird, wenn Kinder/Jugendliche den Verein wechseln wollen. Dieser freiwilligen Verpflichtung sind neben den Vereinen SVG Göttingen, FC Grone und SC Hainberg bereits folgende Vereine/JSG beigetreten: RSV Göttingen 05, JFV West, JFV Eichsfeld, SCW Göttingen, Sparta Göttingen, FC Lindenberg/Adelebsen, JFV Rhume/Oder, JSG Hardegsen, TSG 1860 Münden, FC Gleichen, Nikolausberger SC. Den weiteren Vereinen des NFV Kreis Göttingen/Osterode wurde diese Initiative bei der NFV-Veranstaltung zum Thema „Talentförderung“ am 08.11.2018 vorgestellt. KJO Dieter Seliger hat die Idee begrüßt und befürwortet.

Die Initiatoren werten die große Resonanz als deutliches Signal, dass den Vereinen an einer besseren Zusammenarbeit bei Vereinswechseln im Jugendbereich gelegen ist, um so die gemeinsame Jugendarbeit im Sinne ihrer Spieler und Eltern zu verbessern.

Das Sportgerichtsverfahren hat belegt, dass die erhobenen Vorwürfe vom 25. Juli 2018 begründet waren und dass die Beschuldigten mit ihren wahrheitswidrigen Stellungnahmen die Öffentlichkeit und auch den NFV getäuscht haben. Letztlich ist jetzt der NFV-Kreisvorstand gefordert entsprechende Konsequenzen zu ziehen.

Mit sportlichen Grüßen

SVG Göttingen – FC Grone – SC Hainberg –  Bonaforther SV

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