Der SV Inter Roj ist erwischt worden. Er hat versucht, im für den Abstiegskampf der 1. Kreisklasse wichtigen Punktspiel bei der SG Herberhausen/Roringen einen Spieler der SVG Einbeck auf den Pass eines anderen, eigenen Spielers spielen zu lassen. Pech nur für das kurdische Team: Der unberechtigt eingesetzte Spieler war beim unterlegenen Gegner bekannt. Pech zudem, dass durch das Urteil des Sportgerichts auf Umwertung der Partie zugunsten des Verlierers der Abstiegskampf entschieden wurde. Diese Schummelei passiert immer wieder. Inter Roj ist nicht der erste Verein, der sich dadurch Vorteile erhoffte und wird auch nicht der letzte sein. Wer ohne Sünde ist, der werfe den ersten Stein. Doch die Reaktionen des Vereins erregen Verwunderung.

Von Holger Koch

Anstatt das Offensichtliche zuzugeben und um moralische Vergebung zu bitten, was durchaus Größe gezeigt hätte, begeben sich Vorstand und Trainer von der Täter- in eine Opferrolle.

Da wird die Entscheidung des Sportgerichts bedauert. Nirgendwo jedoch steht, dass der Verein die Tat bedauert.

Da wird weiter ausgeführt, der Verein hätte mit eigener Kraft den Klassenerhalt geschafft. Auf die helfende, fremde Kraft des Spielers von der SVG Einbeck wird mit keiner Silbe eingegangen.

Und jetzt kommt eine Passage im Statement des Vereins, die fehlendes Rechts- und Unrechts-Verständnis bei den Verantwortlichen des SV Inter Roj vermuten lässt: „Wir gehen davon aus, dass die Schiedsrichter Unregelmäßigkeiten vorab erkennen und ihre Konsequenzen ziehen. In diesem Fall ist erst auf massiven Druck von außen ein Spiel im Nachhinein umgewertet worden.“ Was will der Vorstand des kurdischen Verein damit ausdrücken? Ein Betrug wird mit dem Anpfiff Recht? Wenn der Schiedsrichter es nicht bemerkt, ist es nie geschehen? In fast jedem Fall, wenn Spieler unberechtigt eingesetzt werden, wird erst nach den Spielen und fast immer von außen interveniert.

Zudem spricht der Verein von Höchststrafe. Die gab es jedoch nur für den Spieler, der vermutlich selbst nur einem oder mehreren Freunden helfen wollte. Die Rechtsfolgen für solche Vergehen sind hinlänglich bekannt: Der Verein, der einen unberechtigten Spieler einsetzt, verliert diese Partie mit 0:5. Das ist keine besondere Härte, das ist üblich und sogar zwingend vorgeschrieben (§ 38 der Spielordnung des NFV). Die SVG mit ihrer zweiten und vierten Mannschaft musste dies in der Saison gleich mehrfach erleben, obwohl es sich hier offensichtlich um Versehen handelte und nicht um Vorsatz. Ebenso die zweite Mannschaft des TSV Groß Schneen, auch hier gab es die Umwertung zugunsten des Gegners. Beim SCW Göttingen IV scheint der Einsatz von unberechtigten Spielern eine Art Protest gegen die Anwendung von § 38 in der elften Liga zu sein, weil dort Freizeitsport vorausgesetzt wird. Wer also einen solchen Versuch wagt, müsste wissen, welche Folgen es nach sich zieht, wird man erwischt.

Trainer Azad Onal ist lange im Fußball unterwegs. Er wird wissen, dass dies eine ganz normale Strafe und kein Exempel ist. Im Falle von Inter Roj sorgte die Umwertung des Spiels nun aber dafür, dass der kurdische Verein auf einen Abstiegsplatz rutscht. Das hat aber keineswegs das Sportgericht entschieden, sondern die Tabelle des Spielbetriebes. Laut Ausschreibung des Fußballkreises steht in § 2.2 der Ergänzungen für Herren-Teams: „Die jeweils drei letzt platzierten der drei 1. Kreisklassen steigen in die 2. Kreisklasse ab.“ Kein böser Wille also, wie jetzt aus dem Lager von Inter Roj vermutet wird, sondern eine Reglung, der die Vereine auf den Staffel- und Verbandstagen zustimmen. Dass die SG Herberhausen/Roringen gegenüber der Presse kurz nach dem Spiel erklärt hat, sie würde im nächsten Jahr nicht in der 1. Kreisklasse starten, ändert daran nichts, wie aus den §§ 1.2 und 2.7 der gleichen Ausschreibung hervorgeht. Ein Recht für Inter Roj, deshalb in der Liga zu bleiben, ist schlichtweg nicht vorhanden.

Azad Onal, Trainer des SV Inter Roj im besagten Spiel, ist nach Aussagen in einem Beitrag der Kollegen der Madsack-Gruppe der erste Verantwortliche, der von einem Fehler spricht und um Entschuldigung bittet. Respekt! Allerdings behauptet er, „die aktuelle Entscheidung des Sportgerichts hat keine Rechtsgrundlage..“. Ihm sei empfohlen, § 38 der Spielordnung des NFV zu lesen, in der zwingend vorgeschrieben wird, „ein Spiel einer Mannschaft als verloren und dem Gegner als gewonnen zu werten, wenn sie … einen Spieler ohne Spielberechtigung oder Spielerlaubnis hat teilnehmen lassen,..“

Außerdem nennt Onal in dem Bericht die Art und Weise des Sportgerichts in diesem Verfahren als schlimm und hinterhältig. Es sei in seinen Augen inakzeptabel, die Presse vor den beteiligten Vereinen zu informieren. Auch hier unterliegt er einem Irrtum. In § 22 der Rechts- und Verfahren-Ordnung des NFV steht geschrieben: „Verhandlungen der Rechtsorgane sind öffentlich.“ Es hätte also ein Vertreter des SV Inter Roj teilnehmen können. Entscheidungen in einer öffentlichen Verhandlung unterliegen keinerlei Geheimhaltungsgrund, sie sind ja öffentlich verhandelt worden. Deshalb kann der Vorsitzende des Sportgerichts, Jürgen Treidler, die Presse sehr wohl sofort informieren, zumal ein großes öffentliches Interesse vorlag. Wenn der Verein Inter Roj die Entscheidung schnell hätte wissen wollen – aus welchem Grund auch immer, es hätte an den Folgen nicht geändert – hätte er nur einen Vertreter entsenden müssen. Ansonsten muss er sich damit begnügen, unverzüglich informiert zu werden, was durch das Sportgericht auch geschehen ist. Die Frage von Herrn Onal, ob Herr Treidler deswegen zurücktreten werde, scheint deshalb realitätsfremd.

So haben einige Entscheider des SV Inter Roj für sich und die Vereins-Mitglieder, die den Klassenerhalt vielleicht auch ohne den Einbecker Spieler errungen hätten, in dieser Angelegenheit kein gutes Bild abgegeben. Die Mitglieder sollten sich jetzt nicht von Verschwörungstheorien auf die falsche Fährte führen lassen. Es gab Menschen in den Reihen des Vereins, denen ein Fehlverhalten vorzuwerfen ist. Die Mitglieder sollten wahrheitsgetreue Aufklärung verlangen und eine korrekte Klarstellung in der Öffentlichkeit. Was bisher von dort kam, scheint wie der hilflose Versuch, sich rein zu waschen. Es wäre schade, wenn der sympathische Verein, der bisher kaum negativ in Erscheinung getreten ist, in der öffentlichen Wahrnehmung darunter leiden sollte.

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